Zuständige Veterinärämter

Übersicht auf der Peschetz Zuchtgemeinschaft


Futterkranzprobe

Hier findest Du den Hamburger Untersuchungsantrag für die AFB Untersuchung wie oben zu sehen.

Bitte beachte beim Erstellen der Futterkranzproben Folgendes:

Erläuterungen zur Probennahme gem. Schleswigholsteinischem Landeslabor:

  • Die Futterkranzproben möglichst nahe am Brutnest von gedeckeltem Futter (Honigzellen) bebrüteter Waben entnehmen.
  • Eine Sammelprobe kann für maximal 6 Völker zusammengelegt werden (je Stand).
  • Die Sammelprobe soll mindestens 120 g Futter und Wachsreste beinhalten.
    Dabei sollten pro Volk etwa 30 g (1-2 gehäufte Esslöffel) genommen werden.
    Die Mindest- Probengröße für eine Einzelvolk-Untersuchungen beträgt 90 g (3-4 Esslöffel).
  • Die Proben werden sauber in einen möglichst reißfesten Plastikbeutel (Gefrierbeutel 1,8 l oder größer) überführt.
    Für jede erneute Probennahme muss ein neues Entnahmewerkzeug (Esslöffel, Holzmundspatel o.ä.) genommen werden,
    damit keine Sporen von Probe zu Probe verschleppt werden.
  • Die Entnahmewerkzeuge bitte nicht in die Probenbeutel mit hineinlegen,
    sondern getrennt und bienenunzugänglich reinigen bzw. entsorgen.
  • Den Probenbeutel am oberen Ende verknoten oder mit einem Gummiband doppelt umgelegt verschließen
    oder mit Packband fest zuzurren.
    Bitte nicht zutackern oder mit Draht oder mit Kabelbindern verschließen (Beutel wird undicht)!
  • Wenn der Probenbeutel außen sehr klebt, bitte in einen weiteren Beutel einpacken, um eine Sporenverschleppung zu vermeiden.
  • Die Kennzeichnung muss gut leserlich auf dem Probenbeutel angebracht werden.
    Sie soll unbedingt mit der Kennzeichnung auf dem Untersuchungsauftrag übereinstimmen.
    Ergänzend können Name des Imkers, Bienenstand, Völkerzahl, Völkergruppen u. ä. auf dem Probenbeutel
    (zusätzlich zum Untersuchungsantrag) vermerkt werden.

Erläuterungen zum Befund

  • Die Sporenmenge wird über die Zählung der Kolonien ermittelt.
    Im Befund werden nicht die nachgewiesenen Sporenmengen angegeben,
    sondern Kontaminationsklassen oder auch Kategorien.
  • Klassifiziert wird die Sporenmenge in drei Klassen / Kategorien:
    • Kontaminationsklasse null / Kategorie 0: Sporennachweis negativ.
      Es sind keine Kolonien gewachsen. Die Probe ist unbelastet bzw. unterhalb der Nachweisgrenze.
    • Kontaminationsklasse niedrig / Kategorie I: Positiv – niedriger Sporengehalt.
      Es sind wenige P. larvae-Kolonien gewachsen.
      Dies bedeutet, dass die Völker bereits mit AFB belastet sind, die Krankheit aber wahrscheinlich
      noch nicht ausgebrochen ist.
      Je nach Fitness (Volksstärke, Volkszustand, Stockhygiene, imkerliche Hygienemaßnahmen)
      sind die Völker unterschiedlich anfällig und könnten später erkranken,
      wenn nicht folgende Maßnahmen ergriffen werden:
      - möglichst vollständige Futterentnahme
      - mit Sporen belastetes Futter bzw. Honig nicht an andere Völker verfüttern
      - Bauerneuerung im Brutnestbereich durchführen
      - Beuten und Betriebsmittel reinigen
      - Räuberei unterbinden
      - auf erste Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut achten
      - Wahrscheinlich befindet sich ein größeres Sporenreservoir in der Nähe.
      Daher empfiehlt es sich, den Gesundheitsobmann des Vereins zu informieren und
      eine Gebietsuntersuchung zur Auffindung des Reservoirs anzuregen.
      Der Befund wird dem Veterinäramt angezeigt (siehe unten).
    • Kontaminationsklasse hoch / Kategorie II: Positiv – hoher Sporengehalt.
      Es sind P. larvae-Kolonien in großer Zahl gewachsen.
      Dies bedeutet, dass das Volk/die Völker bereits an AFB erkrankt ist/sind
      und mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits klinische Symptome aufweisen.
      Dieser Befund ist anzeigepflichtig, d.h. das zuständige Veterinäramt wird
      informiert und leitet entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen ein.
      Es empfiehlt sich in diesem Fall, sich direkt mit dem Amtstierarzt in Verbindung
      zu setzen, um eine schnelle und für alle Beteiligten möglichst optimale Sanierung zu erreichen.

Du kannst die Proben je nach Bienenstandort hier analysieren lassen:

 

Schleswig-Holsteiner:

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max- Eyth- Str. 5

24537 Neumünster

Tel.: 0 43 21 / 904 – 562 (653/645)

Fax: 0 43 21 / 904 – 619

E-Mail: info@Lvua-sh.de

Formular für Untersuchungsauftrag kannst Du hier herunterladen

 

Hamburger:

Institut für Hygiene und Umwelt

Marckmannstr. 129 a

20539 Hamburg

Tel.: 040 / 4 28 45 72 87

Fax: 040 / 4 28 45 75 73